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   OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18   

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OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18 (https://dejure.org/2018,58153)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.06.2018 - 2 MB 3/18 (https://dejure.org/2018,58153)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - 2 MB 3/18 (https://dejure.org/2018,58153)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Ausblendung eines Bewährungsvorsprungs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Übertragung des Dienstpostens auf einen Mitbewerber i.R.d. Stellenbesetzungsverfahrens; Auswahl eines Bewerbers für ein öffentliches Amt i.R.d. Grundsatzes der Bestenauswahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18
    Auswahlentscheidungen sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr., vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 -, juris, Rn. 8 und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.; BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Ein Rückgriff auf leistungsfremde Hilfskriterien wie der sogenannten "Stehzeit" ist nur zulässig, wenn sich nach dem Leistungsvergleich kein Eignungsvorsprung eines Bewerbers feststellen lässt (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 5 ME 50/08 -, juris, Rn. 26, und zu anderen Hilfskriterien: BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, juris, Rn. 20).

    Der Stehzeit - wie auch anderen - Hilfskriterien darf erst dann Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand Eignung, Leistung und Befähigung kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 -, juris, Rn. 20).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18
    Zwar ist Gegenstand des Rechtsstreits nicht die Vergabe eines statusrechtlichen Amtes, die nach Ernennung des ausgewählten Bewerbers nach dem Grundsatz der Ämterstabilität nur noch rückgängig gemacht werden könnte, wenn der unterlegene Bewerber unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG an der Ausschöpfung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten gehindert worden wäre (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 47, jeweils Rn. 27).

    Auswahlentscheidungen sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr., vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 -, juris, Rn. 8 und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.; BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.).

  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18
    Auswahlentscheidungen sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr., vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 -, juris, Rn. 8 und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.; BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 12 und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 79).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18
    Die von dem Antragsgegner getroffene Auswahlentscheidung für die Dienstpostenvergabe vermag die Rechtsstellung des Antragstellers aus Art. 33 Abs. 2 GG aber dennoch zu beeinträchtigen, weil sie in Bezug auf den Antragsteller eine negative Vorauswahl für die Vergabe eines höheren Statusamts der Besoldungsgruppe A 12 trifft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 2 VR 4.11 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 50 Rn. 11 m.w.N.; hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007 - 2 BvR 2457/04 - BVerfGK 12, 265 = juris Rn. 11).

    Vielmehr ist eine umfassende tatsächliche und rechtliche Überprüfung der Bewerberauswahl verfassungsrechtlich geboten, bei der die Anforderungen an einen Erfolg des unterlegenen Bewerbers nicht überspannt werden dürfen (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 a.a.O. Rn. 12, stRspr).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18
    Damit wird die Auslese für Beförderungsämter vorverlagert auf die Auswahl unter den Bewerbern um "Beförderungsdienstposten" (vgl. zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 10f., 14ff.).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18
    Auswahlentscheidungen sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr., vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 -, juris, Rn. 8 und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.; BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18
    Maßgeblich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil, welches anhand einer Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte gebildet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 - juris Rn. 58, Kammerbeschlüsse vom 14. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - juris Rn. 12 und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 79).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18
    Die Verbindlichkeit dieses verfassungsunmittelbar angeordneten Maßstabs gilt nicht nur für die unmittelbare Vergabe eines Amtes im statusrechtlichen Sinne, sondern auch für vorgelagerte Auswahlentscheidungen, durch die eine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende Ämtervergabe vermittelt und die Auswahl für die Ämtervergabe damit vorweggenommen oder vorbestimmt wird (stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 16. August 2001 - BVerwG 2 A 3.00 - BVerwGE 115, 58 = Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 54 S. 3, vom 16. Oktober 2008 - BVerwG 2 A 9.07 - BVerwGE 132, 110 = Buchholz 11 Art. 87a GG Nr. 6 jeweils Rn. 49, und vom 26. September 2012 - BVerwG 2 C 74.10 - NVwZ 2013, 80 Rn. 18).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18
    Auswahlentscheidungen sind danach grundsätzlich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen vorzunehmen, die auf das Statusamt bezogen sind und eine Aussage dazu treffen, ob und in welchem Maße der Beamte den Anforderungen seines Amts und dessen Laufbahn gewachsen ist und sich im nächsthöheren Amt voraussichtlich bewähren wird (stRspr., vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 20. September 2007 - 2 BvR 1972/07 -, juris, Rn. 8 und vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - juris Rn. 75 m.w.N.; BVerwG, zuletzt Urteile vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 176, vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 46 und vom 30. Juni 2011 - 2 C 19.10 - juris Rn. 15 f., Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18
    Zum anderen gehe die Kammer mit der neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 -, juris) davon aus, dass der Dienstherr die höherwertige Aufgabenwahrnehmung im Falle einer später als rechtswidrig festgestellten Dienstposteninhaberschaft im Wege einer "fiktiven Fortschreibung" der dienstlichen Beurteilung "ausblenden" müsse.
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 2457/04

    Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs gem Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4

  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1972/07

    Von Art 33 Abs 2 GG geforderter Leistungsbezug ist auch bei Festlegung des

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93

    Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode

  • OVG Hamburg, 03.02.2009 - 1 Bs 208/08

    Mit einem Beschluss vom 15. Oktober 2008 (2 Bs 171/08) hat das Hamburgische

  • OVG Niedersachsen, 09.05.2008 - 5 ME 50/08

    Rechtmäßigkeit einer rein arithmetischen Betrachtung der Einzelbewertungen von

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2024 - 2 MB 16/23

    Fehlender Anordnungsgrund im Konkurrentenstreitverfahren zwischen Versetzungs-

    Zudem kann die zugleich - mit der Besetzung der Stelle - angegriffene Übertragung des Dienstpostens auf einen Mitbewerber nachträglich aufgehoben und der Dienstposten anderweitig besetzt werden, sodass dem Antragsteller auch nachgelagerter Rechtsschutz zur Verfügung steht (vgl. dazu nur Beschlüsse des Senats vom 29. Juni 2018 - 2 MB 3/18 -, juris Rn. 7 f. m. w. N. und vom 7. Februar 2020 - 2 MB 12/19 -, juris Rn. 6 f. m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27. September 2011 - 2 VR 3.11 -, juris Rn. 19).

    Der Beigeladene kann bis dahin (bis zur letzten mündlichen Tatsachenverhandlung) keinen rechtlich relevanten Bewährungsvorsprung erlangen (vgl. bei einer Dienstpostenkonkurrenz nur: Beschlüsse des Senats vom 29. Juni 2018 - 2 MB 3/18 -, juris Rn. 8, 10 m. w. N. und vom 7. Februar 2020 - 2 MB 12/19 -, juris Rn. 7 m. w. N. ) bzw. mit dem Antragsteller gleichziehen (so aber offenbar OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. März 2021 - 5 ME 187/20 -, juris Rn. 18 f. m. w. N.; VGH Kassel, Beschluss vom 6. Mai 2015 - 1 B 2043/14 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Dies ist der Grund für die Annahme eines Anordnungsgrundes bei Beförderungsbewerbern, und zwar sowohl in Bezug auf das zu vergebene höhere Statusamt als auch in Bezug auf einen damit (oder allein) zu vergebenen (höheren) Dienstposten wegen des damit für den Ausgewählten erzielten Bewährungsvorsprungs bzw. der dadurch für den unterlegenden Mitbewerber zugunsten des Ausgewählten getroffenen negativen Vorauswahl für die Vergabe des höheren Statusamtes (vgl. dazu nur Beschlüsse des Senats vom 29. Juni 2018 - 2 MB 3/18 -, juris Rn. 8 m. w. N. und vom 7. Februar 2020 - 2 MB 12/19 -, juris Rn. 7 m. w. N.) als auch wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität in Bezug auf die Vergabe des Statusamtes (vgl. dazu nur Beschlüsse des Senats vom 29. Juni 2018 - 2 MB 3/18 -, juris Rn. 7 m. w. N. und vom 7. Februar 2020.

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2020 - 2 MB 12/19

    Ausblendung des Bewährungsvorsprungs - Amt mit leitender Funktion

    Es handelt sich um eine Option des Dienstherrn, der die damit verbundenen Vor - und Nachteile für die dienstlichen Interessen, aber auch für den ausgewählten Bewerber abzuwägen hat (vgl. Rechtsprechung zur Figur des "Ausblendens" eines etwaigen Bewährungsvorsprungs im Falle der Rechtswidrigkeit der Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens: BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, Juris Leitsatz 2 und Rn. 21, 28; Senatsbeschluss vom 29. Juni 2018 - 2 MB 3/18 -, Juris Rn. 10).

    Enthält eine Beurteilung - wie hier - ein Leistungsgesamturteil und Aussagen zur Befähigung, ohne ein Gesamturteil, welches Eignung, Leistung und Befähigung umfasst, muss der Dienstherr zwar bei Beförderungen und Auswahlentscheidungen immer mindestens beide Elemente berücksichtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juni 2018 - 2 MB 3/18 -, Juris Rn. 17, OVG Hamburg, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 Bs 208/08 -, Juris LS 2 und Rn. 3), wenn man nicht verlangte, dass er Beurteilungen erstellen lassen muss, die mit einem alle Elemente des Art. 33 Abs. 2 GG erfassenden Gesamturteil abschließen (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 12.14 -, Juris, Rn. 45).

  • VG Schleswig, 02.04.2020 - 12 B 62/19

    Einstweilige Anordnung bei einer Stellenbesetzung; Anordnungsgrund;

    Die mit dem Eilantrag angegriffene Übertragung des Dienstpostens auf die Beigeladenen kann nachträglich aufgehoben und der Dienstposten anderweitig besetzt werden, so dass dem Antragsteller auch nachgelagerter Rechtsschutz zur Verfügung steht (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29.06.2018 - 2 MB 3/18 - juris Rn. 7).

    Die Auswahlentscheidung trifft in Bezug auf den Antragsteller auch keine negative Vorauswahl für die Vergabe eines Statusamtes der Besoldungsgruppe A 11 (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29.06.2018, a.a.O., Rn. 8).

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